Allgemeine Geschäftsbedingungen

HAPPYFOOD.events — Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Foodtrucks, Küchengeräte, Soundsysteme und sonstiges Zubehör (nachfolgend „Ausleihen“ genannt), die zwischen HappyFood und dem Mieter abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, HappyFood stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Mietdauer und Kurzfristige Buchungen

Standardmäßig können alle Mietartikel bis zu 14 Tage gemietet werden. Für längere Zeiträume kontaktieren Sie bitte unseren Support für ein individuelles Angebot.

Kurzfristige Buchungen sind bis zu 24 Stunden vor dem gewünschten Mietbeginn möglich, sofern unser Buchungssystem die Verfügbarkeit der Artikel in Echtzeit bestätigt.

§ 3 Abholung, Rückgabe und Lieferung

Selbstabholung: Die gemieteten Ausleihen können immer am Vortag des gebuchten Mietzeitraums ab 12:00 Uhr mittags an unserem Standort abgeholt werden.

Rückgabe: Die Ausleihen sind am Folgetag des gebuchten Mietzeitraums bis spätestens 12:00 Uhr mittags gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand wieder abzugeben.

Lieferung und Abholung durch HappyFood: Sollte eine Lieferung vereinbart worden sein, holen wir die Foodtrucks nach Absprache ab. Die Abholung erfolgt bis 20:00 Uhr am Tag der Ausleihe oder nach individueller Absprache am Folgetag der Ausleihe.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Kaution

Die Bezahlung der Mietgebühren erfolgt wahlweise in Bar bei Übergabe mit entsprechender Quittung oder bequem per Rechnung im Voraus bzw. nach Vereinbarung.

Die vereinbarte Kaution ist bei der Übergabe bzw. Annahme der Mietgegenstände zwingend in Bar auszuhändigen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe ohne Schäden wird die Kaution wieder vollständig zurückerstattet.

§ 5 Beschädigungen, Haftung und Versicherung

Transportschäden, die bei einer durch HappyFood durchgeführten Lieferung entstehen, sind über unsere Versicherung abgedeckt.

Bei Beschädigungen durch Eigenverschulden des Mieters während des Mietzeitraums greift die hinterlegte Kaution. Darüber hinausgehende Schäden sind vom Mieter zu tragen. Wir empfehlen eine sorgfältige Prüfung aller Gegenstände unmittelbar bei Erhalt/Übergabe.

§ 6 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von HappyFood (Friedberg/Augsburg), sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.